Milchfetterzeugnisse, Streichfette, Butter,
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Milchfetterzeugnisse, Streichfette, Butter,
Hallo Ihr Lieben,
ich hätte eine Bitte. Kann mir jemand vielleicht die Rechtsgrundllagen über Streichfette ect. verständlich machen? Ich blick da einfach nicht durch! Was gehört denn jetzt wo hin. Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar. Liebe Grüße Isi
ich hätte eine Bitte. Kann mir jemand vielleicht die Rechtsgrundllagen über Streichfette ect. verständlich machen? Ich blick da einfach nicht durch! Was gehört denn jetzt wo hin. Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar. Liebe Grüße Isi
Trappse- Anzahl der Beiträge : 9
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Re: Milchfetterzeugnisse, Streichfette, Butter,
Ich habe das folgendermaßen verstanden:
Für Butter und Milchstreichfette (Spezifizierung nach Fettgehalt) gilt die Butterverordnung. Alles was was mehr pflanzliches Fett enthält also quasi ein Mischfetterzeugnis oder ne Margarine ist fällt dann unter die Verordnung über Mischstreichfette und Margarine. Die EG-Streichfettverordnung definiert die ganzen Fettgehaltsstufen und bezieht sich dabei sowohl auf Butter/Milchstreichfette als auch auf Mischfetterzeugnisse und Margarine. (die müssen wir übrigens laut Frau Braun nicht auswendig wissen, also die Fettgehaltstufen, sprich wann ist was fettreduziert etc.) Unter die Milcherzeugnisverirdnung fällt dann quasi alles was nicht irgendwo abgedeckt ist wie zum Beispiel Kräuterbutter, weil das ne Butterzubereitung ist und alles was per Definitionem keine Butter mehr als solche ist wie geklärtes Butterfett oder Butterschmalz....blablabla^^
Das Milch und Margarinegesetz gilt für alles (Milch, Milcherzeugnisse, Butter, Margarine,...) das ist nur nochmal so was Allgemeines, dass das Bundesministerium ermächtigt wird näheres zu spezifizieren und dass alles überwacht werden muss, habs nur quer kurz gelesen.
So habe ich mir den Spass erklärt, falls es jemand anders sieht oder bessere Infos hat bitte ich um Verbesserung
Für Butter und Milchstreichfette (Spezifizierung nach Fettgehalt) gilt die Butterverordnung. Alles was was mehr pflanzliches Fett enthält also quasi ein Mischfetterzeugnis oder ne Margarine ist fällt dann unter die Verordnung über Mischstreichfette und Margarine. Die EG-Streichfettverordnung definiert die ganzen Fettgehaltsstufen und bezieht sich dabei sowohl auf Butter/Milchstreichfette als auch auf Mischfetterzeugnisse und Margarine. (die müssen wir übrigens laut Frau Braun nicht auswendig wissen, also die Fettgehaltstufen, sprich wann ist was fettreduziert etc.) Unter die Milcherzeugnisverirdnung fällt dann quasi alles was nicht irgendwo abgedeckt ist wie zum Beispiel Kräuterbutter, weil das ne Butterzubereitung ist und alles was per Definitionem keine Butter mehr als solche ist wie geklärtes Butterfett oder Butterschmalz....blablabla^^
Das Milch und Margarinegesetz gilt für alles (Milch, Milcherzeugnisse, Butter, Margarine,...) das ist nur nochmal so was Allgemeines, dass das Bundesministerium ermächtigt wird näheres zu spezifizieren und dass alles überwacht werden muss, habs nur quer kurz gelesen.
So habe ich mir den Spass erklärt, falls es jemand anders sieht oder bessere Infos hat bitte ich um Verbesserung
VanessaM- Anzahl der Beiträge : 45
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Re: Milchfetterzeugnisse, Streichfette, Butter,
Vielen Dank für die Antwort....jetzt ist ein bisschen Ordnung eingekehrt. :-)
Trappse- Anzahl der Beiträge : 9
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