Brät im Hackfleisch
2 verfasser
Seite 1 von 1
Brät im Hackfleisch
Hi,
es sind vollgende Fragen aufgekommen.
Wenn in einer Hackfleischprobe ein Brätanteil gefunden wird, ist dies dann nach §11LFGB (1) 1. oder nach §11LFGB (2) 2b zu beurteilen.
Also kann ich das mit ausreichender Kenntlichmachung verkehrsfähig machen oder nicht? Denn schließlich könnte ich es ja einfach als Hackfleischzubreitung kennzeichnen und dann wäre mein Brätzusatz erlaubt.
Der Zusatz von Nitritpökelsalz ist ja bei Hackfleich und Hackfleischzubereitungen grundsätzlich verboten. Das wäre ja dann eigentlich nach §11 LFGB (1) 1. zu bewerten, denn ich kann das doch nicht verkehrsfähig machen, wenn ich Nitritpökelsalz zusetze oder?
Im Kurs haben wir aber immer von Schönung gesprochen, was ja §11LFBG (2) 2c wäre und dann könnte ich das mit aureichender Kenntlichmachung verkehrsfähig machen??????
es sind vollgende Fragen aufgekommen.
Wenn in einer Hackfleischprobe ein Brätanteil gefunden wird, ist dies dann nach §11LFGB (1) 1. oder nach §11LFGB (2) 2b zu beurteilen.
Also kann ich das mit ausreichender Kenntlichmachung verkehrsfähig machen oder nicht? Denn schließlich könnte ich es ja einfach als Hackfleischzubreitung kennzeichnen und dann wäre mein Brätzusatz erlaubt.
Der Zusatz von Nitritpökelsalz ist ja bei Hackfleich und Hackfleischzubereitungen grundsätzlich verboten. Das wäre ja dann eigentlich nach §11 LFGB (1) 1. zu bewerten, denn ich kann das doch nicht verkehrsfähig machen, wenn ich Nitritpökelsalz zusetze oder?
Im Kurs haben wir aber immer von Schönung gesprochen, was ja §11LFBG (2) 2c wäre und dann könnte ich das mit aureichender Kenntlichmachung verkehrsfähig machen??????
Trappse- Anzahl der Beiträge : 9
Anmeldedatum : 12.06.12
Re: Brät im Hackfleisch
Zum Nitritpökelsalz: Das geht für mich über Schöning hinaus. Beim Fisch habe ich mir da LFGB $11 (1) notiert.
Zum Brät:
Ich würde sagen Abweichung Allg. VA, also (2) 2.b wenn Brät erlaubt, aber zu viel (Frikadelle mit zu viel Brät > lockere Beschaffenheit fehlt), somit mit Kenntlichmachung möglich.
Irreführende Bezeichnung etc., also (1), wenn Brät gar nicht erlaubt, ist aber drin (so wie in deinem Fall), somit nicht verkehrsfähig
Zum Brät:
Ich würde sagen Abweichung Allg. VA, also (2) 2.b wenn Brät erlaubt, aber zu viel (Frikadelle mit zu viel Brät > lockere Beschaffenheit fehlt), somit mit Kenntlichmachung möglich.
Irreführende Bezeichnung etc., also (1), wenn Brät gar nicht erlaubt, ist aber drin (so wie in deinem Fall), somit nicht verkehrsfähig
toni- Anzahl der Beiträge : 118
Anmeldedatum : 08.03.11
Alter : 32
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten