Formfleischschinken
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Formfleischschinken
Hallo ihr Lieben, ich habe mal eine Frage zum Schinken.
Wir hatten in der Übung zu Pökelwaren ein Beispiel, in dem in einer Charge Kochschinkenaufschnitt bei der histologischen Untersuchung festgestellt wurde, dass es Formfleischschinken ist. Nun ist bei uns als richtige Antwort "nicht verkehrsfähig wegen irreführender Bezeichnung nach LFGB §11 (1) 1." angegeben. Wenn man nun aber mal bei Infos von Landesämtern etc. schaut ist das ein Paradebeispiel für ein nachgemachtes Lebensmittel. Genau wie Käse-Imitate und Surimi. Wäre es dann nicht also nach LFGB §11 (2) 2a zu beurteilen??
Danke schonmal für eure Antworten!
Wir hatten in der Übung zu Pökelwaren ein Beispiel, in dem in einer Charge Kochschinkenaufschnitt bei der histologischen Untersuchung festgestellt wurde, dass es Formfleischschinken ist. Nun ist bei uns als richtige Antwort "nicht verkehrsfähig wegen irreführender Bezeichnung nach LFGB §11 (1) 1." angegeben. Wenn man nun aber mal bei Infos von Landesämtern etc. schaut ist das ein Paradebeispiel für ein nachgemachtes Lebensmittel. Genau wie Käse-Imitate und Surimi. Wäre es dann nicht also nach LFGB §11 (2) 2a zu beurteilen??
Danke schonmal für eure Antworten!
Ina- Anzahl der Beiträge : 5
Anmeldedatum : 26.02.12
Re: Formfleischschinken
Ich denke das hängt davon ab wie man das als Kontrolleur sieht und ich denke du kannst es als beides beurteilen! Würde in dem Fall sagen, dass keine Antwort falsch ist, bei meinem Amtspraktikum hing die Entscheidung da auch davon ab welche Kontrolleur gerade unterwegs war. Allerdings würde ich bei Formfleischschinken auf §11 Nr.1 gehen und wenn es ein als Schinken gekennzeichnetes Schinkenimitat wäre dann auf §11 2 2 a.....einfach so ein Gefühl^^ denn Fromfleischschinken an sich ist ja immernoch Fleisch und als solches auch im Verkauf zu finden, nur eben nicht am Stück, aber ein Imitat ist dann eben ein nachgemachtes Lebensmittel.
Ich hoffe das war nicht zu verwirrend
Ich hoffe das war nicht zu verwirrend
VanessaM- Anzahl der Beiträge : 45
Anmeldedatum : 15.10.15
Re: Formfleischschinken
Hey!
was mach ich wenn die verpackung kaputt ist, das produkt aber sensorisch ok? weiß das jemand?
was mach ich wenn die verpackung kaputt ist, das produkt aber sensorisch ok? weiß das jemand?
Friederike R.- Anzahl der Beiträge : 34
Anmeldedatum : 11.01.12
Re: Formfleischschinken
Wenn das Produkt o.k. ist, aber die Verpackung kaputt, dann kannst du das LM nach LFGB § 11 (2) 2b als nicht verkehrsfähig bewerten.
Das ist ähnlich der eingedrückten Konserve, das ist auch LFGB § 11 (2) 2b.
Aber natürlich nur meine Meinung und keine Gewähr.
Beste Grüße Jan
Das ist ähnlich der eingedrückten Konserve, das ist auch LFGB § 11 (2) 2b.
Aber natürlich nur meine Meinung und keine Gewähr.
Beste Grüße Jan
JanVet- Anzahl der Beiträge : 68
Anmeldedatum : 15.01.12
Re: Formfleischschinken
Ja, ich würde auch sagen Abweichung von der allg. Verkehrsauffassung im Sinne von Brauchbarkeit
toni- Anzahl der Beiträge : 118
Anmeldedatum : 08.03.11
Alter : 32
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